Pommersche Bibliotheken, Archive usw.
(für Genealogen und Ortsgeschichtsforscher)
© 8.2000 Klaus-Dieter Kreplin
Monatsblätter der Gesellschaft für pommersche Geschichte
und Altertumskunde
Archivsonderheft
52.Jg.1938 Nr.4
Dieses Heft der "Monatsblätter" gibt eine Übersicht über
die Bestände des ehemaligen pommerschen Provinzialarchivs in Stettin.
Heute sind die erhaltenen Bestände aufgeteilt auf das Vorpommersche
Landesarchiv in Greifswald und die polnischen Staatsarchive (Archiwum panstwowe)
in Stettin und Köslin (mit der Zweigstelle Stolp), ein geringer Teil
den Kreis Lauenburg betreffend befindet sich im AP in Danzig.
Dieser Wiederabdruck kann auch als eine Einführung zur im Druck
befindlichen Veröffentlichung von I. Wartenberg verstanden werden,
die die heutigen Archivbestände zu Pommern in deutschen und
polnischen Archivemn beschreibt.
Quellen zur Bevölkerungsgeschichte der pommerschen Städte
im Stettiner Staatsarchiv.
Von Fritz Morre, Stettin
(Monatsblätter der Ges.f.pomm.Geschichte und Altertumskunde,
52.Jg.1938 Nr.4, S.97-102)
Von zwei Seiten her hat heute die bevölkerungsgeschichtliche Erforschung
der deutschen Städte neuen Antrieb empfangen. Einmal sind in der allgemeinen
Stadtgeschichtsforschung die sozialen Verhältnisse Mehr und mehr in
den Mittelpunkt der Einzeluntersuchungen getreten und bevölkerungsgeschichtlich
so unfruchtbare Problemstellungen wie die hypothetische Feststellung absoluter
Einwohnerzahlen sind konkreteren Ansatzpunkten gewichen. Dann aber hat
auch in der Sippenforschung ein immer stärkeres kulturhistorisches
Interesse Raum gewonnen, das gerade in der reichen sozialen Gliederung
einer Stadt ein besonders dankbares Betätigungsfeld findet. Aus vielen
Einzelforschungen dieser Art, die ihren Ausgangspunkt in der Ahnensuche
haben, kann der allgemeinen städtischen Bevölkerungsgeschichte
großer Nutzen erwachsen; Voraussetzung sind nur Ernst und Gewissenhaftigkeit
im Herangehen an das Quellenmaterial. Dieses ist naturgemäß
weit verstreut. Es ist aber naheliegend, daß die Staatsarchive als
Sammelpunkt der historischen Überlieferung ihres Sprengels hier vor
allem herangezogen werden müssen. So birgt auch das Staatsarchiv in
Stettin die mannigfachsten Quellengattungen für die Bevölkerungsgeschichte
der pommerschen Städte. Sie stammen teils aus den Archiven der einzelnen
Städte oder städtischen Korporationen (z.B. Innungen) und sind
auf der rechtlichen Grundlage eines Hinterlegungsvertrages im Staatsarchiv
deponiert; teils sind sie in den Registraturen staatlicher Behörden
erwachsen und von diesen später an das Staatsarchiv abgegeben worden.
Auch Sammlungen zur Geschichte städtischer Geschlechter sind nach
dem Tode ihres Verfassers oder Besitzers an das Staatsarchiv gelangt (vgl,.
den Aufsatz von Franz Engel).
Am Anfang der städtischen Bevölkerungsgeschichte steht die
Bürgeraufnahme, die ihren Niederschlag in Bürgerbüchern1,
Bürgeraufnahmeakten und -protokollen, Bürgereidbüchern,
Listen über die gezahlten Aufnahmegebühren u.a.m. gefunden hat.
1 Ein Verzeichnis aller in Pommern vorhandenen
Bürgerbücher ist geplant und wird in den Balt. Studien veröffentlicht
werden.
Von nahezu allen pommerschen Städten - es sei denn, sie besitzen wie
z.B. Stralsund ein eigenes Stadtarchiv - sind irgendwelche Quellen dieser
Art im Staatsarchiv vorhanden. Nur - in den wenigsten Fällen reicht
ihre Überlieferung bis ins Mittelalter zurück und in noch weniger
Fällen führt sie lückenlos durch die Jahrhunderte. Stettin,
dessen im Staatsarchiv befindliche Bürgerbücher von 1422-1854
reichen, und Gollnow, für das wir ebenfalls eine fast lückenlose
Folge von Bürgerbüchern und -listen von 1502 bis 1854 haben,
stehen vereinzelt da. Nur für wenige Städte beginnt dieses Quellenmaterial
des Staatsarchivs schon vor 1600 zu fließen (Usedom 1477,
Kammin
1539,
Daber
1564,
Belgard
1593) und wird auch im 17. Jahrhundert noch nicht umfangreicher (Plathe
1613, Rügenwalde
1672,
Treptow a.R. 1672,
Wolgast
1676, Körlin
1699). Am Ausgang des 18. und im 19. Jahrhundert
können wir dann mit dem Vorhandensein von Bürgeraufnahmeakten,
Bürgerrechtsverleihungen, Taxationslisten oder Melderegistern, zu
denen jetzt noch die den Staatsbehörden einzureichenden Seelentabellen
hinzukommen, für nahezu jede pommersche Stadt rechnen. Ein bedauerlicher
Sonderfall ist leider Köslin, dessen archivalische Überlieferung
kein einziges Bürgerverzeichnis mehr enthält, da diese Archivalien
ausnahmslos in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts vernichtet
worden sind. Für das 16. und 17. Jahrhundert sind auch die alten landesherrlichen
Archive, das Stettiner Archiv (Rep. 4), das Wolgaster Archiv (Rep. 5),
das Schwedische Archiv (Rep. 6) und die Brandenburgisch-preußische
Staatskanzlei (Rep. 7) nicht unergiebig. Ersteres enthält z.B. Musterrollen
der kriegstüchtigen Männer einer großen Anzahl pommerscher
Städte aus der Zeit des 30jährigen Krieges (meist 1634). Zu allen
möglichen, vor allem steuerlichen Zwecken wurden Listen sämtlicher
Bürger an den Landesherren eingereicht, die sich hin und wieder erhalten
haben und heute in ihrem bevölkerungsgeschichtlichen Wert unersetzlich
sind. So gibt es z. B. von Bahn eine Einwohnerliste von 1526 (Rep.
5), von Barth 1593 (Rep .4), von Gollnow 1674 (Rep.7), von
Altdamm
1701
(Rep. 6), von Lauenburg ein Schoßregister 1587 (Rep.7), von
Rügenwalde
und von Stargard Kopfsteuerregister 1677 (Rep. 4).
Für die Mediatstädte Preußisch-Pommerns ist auch die
meist nur als Quelle für die ländliche Bevölkerung bekannte
Blankensee'sche Hufenklassifikation (siehe den Ausatz von Roland Seeberg-Elverfeld)
heranzuziehen, welche für 1717 alle Bürger und Einwohner von
Bärwalde,
Daber,
Freienwalde,
Labes,
Massow,
Naugard,
Plathe,
Pollnow,
Regenwalde,
Rummelsburg
und
Wangerin
nennt. Aus den Jahren 1800-1804 endlich finden sich in der Registratur
der Kriegs- und Domänenkammer (Rep. 12 a Tit. XI Gen. 11) Feuersozietätskataster
einer größeren Anzahl pommerscher Städte.
Jahrhunderte hindurch war die Erlangung der Bürgerrechte mit dem
Erwerb von Grundeigentum im Stadtbezirk verknüpft. Deshalb
sind für unsere Kenntnisse der sozialen Struktur der Städte alle
Aufzeichnungen über den bürgerlichen Grundbesitz und besonders
die Besitzveränderungen eine Quelle ersten Ranges. Die rechtlichen
Formen, die seit frühester Zeit eine schriftliche öffentliche
Beurkundung erforderten, kommen uns hier entgegen und die Eintragungen
in den Stadt- und Schöffenbüchern geben auch für manche
pommersche Stadt schon über die Besitzverhältnisse des späten
Mittelalters Aufschluß2. Es sei auf das älteste
Stettiner Stadtbuch, ein Bruchstück für die Jahre 1305-13523,
verwiesen, an das sich in reicher Folge weitere Stadtbücher und auch
spezielle "Verlassungsbücher" anschließen. Ferner die ältesten
Stadtbücher von Wollin 1367-1538, Kolberg 1373-1540,
Kammin
1539
bis 1740, Gollnow 1564-1613 und das Schöffenbuch von
Freienwalde
i.P. ca 1320-15674. Der Inhalt der Stadt-und Schöffenbücher
ist sehr mannigfaltig; die Verkäufe, Verpfändungen und Vererbungen
von bürgerlichem Besitz, die uns bevölkerungsgeschichtlich wegen
der Namensnennungen am meisten interessieren, sind nicht die einzigen Eintragungen.
Allmählich spezialisierten sich aber diese von der Stadtobrigkeit
oder dem Stadtgericht geführten Protokolle. Die Grundstücksveränderungen
oder -belastungen wurden nur noch in ein Buch eingetragen, das im 18. Jahrhundert
je nach dem besonderen Zweck den Namen Pfandbuch, Obligationsbuch, Ingrossationsbuch,
Hypothekenbuch trug.
2 Vgl. P. Pooth, Was mittelalterliche
Stadtbücher zu berichten wissen. (Unser Pommerland 20. Jg. (1935)
S. 332-334).
3 Gedruckt: M. Wehrmann, Das älteste Stettiner
Stadtbuch (1305 bis 1352); (Veröff. Der Hist. Komm. F. Pommerns, Bd.
1, H.3, Stettin (1921).
4 Veröffentlicht von H. Lemcke, Das älteste
Schöffenbuch von Freienwalde i. P. (Balt.Stud. A.F. 32 [1882] S.1-72.)
Im 19. Jahrhunder sind aus ihnen die modernen Grundbücher und Kataster
hervorgegangen. Die Überlieferung dieser Quellengattung des 18. Und
19. Jahrhunderts im Staatsarchiv ist sehr reichhaltig. Ursprünglich
bei den Stadtgerichten geführt, sind sie an deren Nachfolgebehörden,
die Amtsgerichte, gelangt und von diesen heute zum großen Teile an
das Staatsarchiv abgegeben worden. Beispielhaft ist die Kösliner
Überlieferung im Staatsarchiv: sie erstreckt sich lückenlos über
fast zwei Jahrhunderte: Pfand- und Hypothekenbuch 1727-1740, Kataster 1753-1757,
Obligationsbuch 1756-1792, Ingrossationsbuch 1783-1824, Hypothekenbuch
1824-1875.
Die anderen im Staatsarchiv befindlichen städtischen Hypothekenbücher
pp. beginnen ebenfalls meist in der ersten Hälfte oder um die Mitte
des 18. Jahrhunderts: z.B. Stolp 1720, Stargard 1724, Jakobshagen 1745,
Lauenburg 1747, Pollnow 1753, Greifenberg 1764, Zanow 1769.
Neben den Grundbesitzverhältnissen können auch die städtischen
Steuerlisten und Kämmereiregister der bevölkerungsgeschichtlichen
Erforschung gute Dienste leisten. Die ziemlich lückenlosen Stettiner
Steuerlisten
beginnen bereits 1476, regelmäßige Kämmereiregister liegen
z.B. von Freienwalde 1695-1865 und von Altdamm 1715-1815 vor. Allerdings
ist das Vorkommen von Namen in diesen gering und mindert ihren Wert für
spezielle Erforschung der Bürgerfamilien erheblich.
Um so aufschlußreicher gerade für Familien- und Verwandtschaftsbeziehungen
sind die seit dem Ende des 17. Jahrhunderts spärlich und seit der
Mitte des 18. Jahrhunderts immer zahlreicher erhaltenen Testamente5.
Das Staatsarchiv hat größere Bestände nur für wenige
Städte, so für Stettin (über 5000 Testamente), Stargard
(etwa 2000), Lauenburg (etwa 600) und Dramburg (etwa 800). Doch sind gerade
hier in nächster Zeit umfangreiche Abgaben der Amtsgerichte als Nachfolger
der früheren Stadtgerichte zu erwarten.
5 Die im Stralsunder Stadtarchiv befindlichen
Testamente Stralsunder Bürger seit dem 14. Jahrhundert sind in Pommern
einzigartig.
Aus Bürgerrechtsverleihungen, Grundbesitzverhältnissen und ähnlichen
Quellen ergeben sich Einblicke in sämtliche sozialen Schichten der
städtischen Bevölkerung. Daneben eröffnet die berufliche
Gliederung noch ein weiteres Feld spezieller Quellen für eine Reihe
städtischer Berufsgattungen. Obenan steht der öffentliche
Dienst der Stadt, der, wie nicht weiter verwunderlich ist, einen besonders
starken schriftlichen Niederschlag gefunden hat: Fast alle Deposita pommerscher
Städte im Staatsarchiv enthalten mehr oder minder reichhaltige Bestallungsakten
und Konduitenlisten der "Magistratspersonen" seit dem Anfang des
18. Jahrhunderts. In einzelnen Fällen setzt diese Überlieferung
auch schon vor 1700 ein, vor allem für Stettin, aber auch für
kleinere Städte wie Belgard oder Plathe haben wir Nachrichten
über die Anstellung der Bürgermeister, der Ratsherren oder des
Stadtsyndikus aus dem 17. Jahrhundert. Seit den Reformen der Stadtverwaltung
unter Friedrich Wilhelm I. war der Staat in steigendem Maße an der
Einsetzung der leitenden städtischen Beamten beteiligt6,
weshalb für das 18. Jahrhundert auch die "Rathäuslichen Sachen"
der Registratur der Stettiner Kriegs- und Domänenkammer (Rep. 12 a)
manchmal mit Erfolg herangezogen werden können. Dasselbe gilt für
die Stralsunder Regierung (Rep. 10) bezüglich Schwedisch-Pommerns.
Das Aufsichtsrecht des Staates wurde auch durch die neue städtische
Selbstverwaltung der Stein'schen Städtereform nicht aufgehoben. So
finden wir z.B. bei der Regierung Stettin (Rep. 65a) Konduitenlisten der
Bürgermeister und Magistratsbeamten des Stettiner Regierungsbezirks
aus den Jahren 1810-1824. Die Rep. 60 des Staatsarchivs (Oberpräsidium)
enthält seit 1818 regelmäßige Berichte über die Wahl
der Bürgermeister, Magistrate und Stadtverordneten, deren personengeschichtlicher
Wert allerdings nicht allzu groß ist. Über die Lehrer der
städtischen Schulen geben nicht allein die städtischen Schulakten
Auskunft sondern auch die der Konsistorien und später der Regierungen
in Stettin, Köslin und Stralsund. Daneben ist in den städtischen
Deposita ebenfalls meist allerlei über die Subalternbeamten, von den
Stadtsekretären und Kassenrendanten, den Förstern und Stadtpolizisten
bis zu den Flurhütern und Nachwächtern, zu finden (z.B. Stargard:
Bestallung der Nachtwächter 1810-1856). Von den modernen Personalakten
werden nur die der für die Stadtverwaltung wichtigen Beamten (Bürgermeister,
Stadträte, Direktoren städtischer Betriebe, leitende Büro-
und Kassenbeamte) und die der Lehrer in den Deposita der Städte im
Staatsarchiv aufgehoben
6 Vgl. O. Vanselow, Zur Geschichte
der pommerschen Städte unter der Regierung Friedrich Wilhelms I. (Balt.
Stud. N. F. 7 [1903] S. 89 ff. und S. 254 ff.).
Nicht so günstig ist die Überlieferung für die freien
Berufe. Insbesondere fehlen dem Kaufmannsstande spezielle, über
die genannten allgemeinen Bürgerverzeichnisse usw. hinausgehende Quellengattungen.
Die im Staatsarchiv hinterlegten Archivalien des Kolberger Seglerhauses
und der "Kaufmannschaft zu Stettin" (Rep. 38e) sind in bevölkerungsgeschichtlicher
Hinsicht unergiebig. Die wichtigen gerichtlichen Schiffahrtsregister des
19. Jahrhunderts haben sich leider in größerer Zahl nur für
Stettin erhalten. Auch die Handelskonzessionen für die verschiedensten
Handels- und Fabrikationszweige durch Stadtverwaltung und Kriegs- und Domänenkammer
(für die kleine Stadt Bublitz werden z.B. 1774 bis 1877 unter
dem Titel "Industrielle Unternehmungen" genannt: Lohmühle, Lederfabrik,
Maulbeerplantage, Ziegelei, Kalkofen, Töpferofen, Schneidemühle,
Wassermühle, Bockwindmühle) bieten personengeschichtlich nur
wenig.
Um vieles besser ist die Überlieferung für das städtische
Handwerk, das bis 1808 in den Zwangsverbänden der Zünfte
organisiert war, welche fast ausnahmslos als freie Innungen bis in die
jüngste Vergangenheit fortgeführt worden sind. Das Archivgut
dieser Innungen ist in den letzten Jahren durch gemeinsames Vorgehen des
Staatsarchivs und der Handwerkskammern gesammelt und verzeichnet worden.
Ein beträchtlicher Teil ist als Depositum ins Staatsarchiv gelangt
(Rep. 38e), das schon früher einige Innungsarchivalien erworben hatte
(z. B. das Meisterbuch 1730-1781 und das Lehrlingsbuch 1736-1850 der Tuchmacher
in Kallies [Rep. 40 III Nr. 97/98], welche auch Angaben über
Dramburger
und
Falkenburger
Tuchmacher
enthalten). Das hinterlegte Innungsschriftgut besitzt einen ganz erheblichen
bevölkerungs- und personengeschichtlichen Wert. In Frage kommen hier
Mitgliederverzeichnisse, Amtsbücher, Protokolle, Meisterbücher,
Gesellen- und Lehrlingsrollen, Geburts- und Lehrbriefe sowie Kassenbücher
der Innungssterbekassen. In dieser Vollzähligkeit und dazu noch in
lückenloser zeitlicher Geschlossenheit kommen die angeführten
bevölkerungsgeschichtlich wichtigen Teile des Innungsschriftgutes
allerdings nicht vor. Wir sind aber schon dankbar, wenn sich auch nur eine
dieser Quellengattungen in zeitlich begrenzten Bruchstücken erhalten
hat. Die Innungssterbekassen sind erst ein Produkt des 19. Jahrhunderts.
Dafür beginnen die Protokolle, Amtsbücher sowie Meister-, Gesellen-
oder Lehrlingsrollen oft schon erheblich früher und sind z.T. über
zwei Jahrhunderte gewissenhaft geführt worden. So befinden sich u.a.
im Staatsarchiv Amtsbücher der Drechsler zu Stettin 1633-1903,
der Schmiede zu Wollin 1642-1900, der Böttcher zu Stettin
1678-1844,
der Schneider zu Stargard
1699-1827, der Schmiede zu Greifenhagen
1699-1930;
Protokollbücher der Fleischer zu
Stettin 1614 bis 1934, der
Bäcker zu Bahn
1630-1690, der Schmiede zu Stettin
1684-1934;
Meisterprüfungsprotokolle der Schneider zu Gollnow
1542-1866;
Meisterlisten der Kürschner zu Stettin 1589-1934, der Bäcker
zu Anklam 1669-1845, der Schuhmacher zu Gollnow
1672-1863,
der Schmiede zu Stargard
1676-1834, der Schneider zu Regenwalde
1692-1911,
der Müller zu Pyritz
1692-1908, Ein- und Ausschreibebücher
der Lehrlinge von den Schuhmachern zu Gollnow
1636-1867, den Schneidern
zu Greifenhagen
1702-1931, den Tuchmachern zu Dramburg 1709-1779.
Die Eintragungen der Gesellen sind meist mit den Meister- oder Lehrlingsrollen
verbunden (z.B. Tischler zu Kammin, Schmiede und Schuhmacher zu
Wangerin).
Ein besonderer personengeschichtlicher Wert kommt den Geburts- und Lehrbriefen
zu, die für das 18. und 19. Jahrhundert in großer Zahl erhalten
sind. Auch in den Deposita der Städte findet sich fast regelmäßig
ein ausgedehnter Schriftwechsel der Stadtobrigkeit mit den Gewerken. Im
deponierten Archiv von Kolberg
sind es z. B. über 130 Aktennummern,
die sich mit allen städtischen Zünften befassen. Namentliche
Listen und Personalangaben der Handwerker sind aber in diesen städtischen
Akten durchweg nicht erhalten. Daß es jedoch Ausnahmen gibt, zeigt
ein Aktenstück "Annahme von Lehrlingen und Erklärungen von Gesellen
1843/48" im Depositum der Stadt Bublitz.
Über Ärzte und Apotheker findet sich einiges
in den "Medicinalia" der Kriegs- und Domänenkammer. Für Ackerbürger,
die besonders in den kleinen Landstädten zahlreich sind, haben die
schon genannten Grundbücher und ihre Vorläufer besonderen Wert.
Dieser Ausschnitt aus den Quellen der Berufsgliederung würde sich
bestimmt an verschiedenen Stellen noch ergänzen und vervollkommen
lassen. Er genügt aber, um das entworfene Bild der im Stettiner Staatsarchiv
befindlichen bevölkerungsgeschichtlichen Überlieferung der pommerschen
Städte auch nach der Seite der sozialen Struktur dieser Städte
hin ausreichend zu gestalten7.
7 Von den in Rep. 38b des Staatsarchivs
befindlichen Deposita der pommerschen Städte sind die folgenden bevölkerungsgeschichtlich
mehr oder minder ergiebig: Bärwalde, Bahn, Belgard, Bublitz, Daber,
Falkenburg, Fiddichow, Freienwalde, Gartz a. O., Gollnow, Greifenberg,
Kammin, Kolberg, Körlin, Köslin, Lauenburg, Naugard, Plathe,
Pölitz, Rügenwalde, Rummelsburg, Schlawe, Stargard, Stettin,
Stolp, Treptow a. R., Treptow a.T., Tribsees, Usedom, Wolgast, Zanow.
Bereitgestellt von: Studienstelle
Ostdeutsche Genealogie (insbes. Pommern und Pommerellen)
der Forschungsstelle Ostmitteleuropa an der Universität Dortmund
E-mail: arrendator@studienstelleog.de
web-site:http://www.studienstelleog.de
© Klaus-Dieter Kreplin, zum Nordhang 5, D-58313 Herdecke 2000