Pommersche Bibliotheken, Archive usw.
(für Genealogen und Ortsgeschichtsforscher)
© 8.2000 Klaus-Dieter Kreplin

Monatsblätter der Gesellschaft für pommersche Geschichte und Altertumskunde
Archivsonderheft
52.Jg.1938 Nr.4


Dieses Heft der "Monatsblätter" gibt eine Übersicht über die Bestände des ehemaligen pommerschen Provinzialarchivs in Stettin.  Heute sind die erhaltenen Bestände aufgeteilt auf das Vorpommersche Landesarchiv in Greifswald und die polnischen Staatsarchive (Archiwum panstwowe) in Stettin und Köslin (mit der Zweigstelle Stolp), ein geringer Teil den Kreis Lauenburg betreffend befindet sich im AP in Danzig.

Dieser Wiederabdruck kann auch als eine Einführung zur im Druck befindlichen Veröffentlichung von I. Wartenberg verstanden werden, die die heutigen Archivbestände zu Pommern in  deutschen und polnischen Archivemn beschreibt.



Quellen zur Bevölkerungsgeschichte der pommerschen Städte im Stettiner Staatsarchiv.
Von Fritz Morre, Stettin
(Monatsblätter der Ges.f.pomm.Geschichte und Altertumskunde, 52.Jg.1938 Nr.4, S.97-102)


Von zwei Seiten her hat heute die bevölkerungsgeschichtliche Erforschung der deutschen Städte neuen Antrieb empfangen. Einmal sind in der allgemeinen Stadtgeschichtsforschung die sozialen Verhältnisse Mehr und mehr in den Mittelpunkt der Einzeluntersuchungen getreten und bevölkerungsgeschichtlich so unfruchtbare Problemstellungen wie die hypothetische Feststellung absoluter Einwohnerzahlen sind konkreteren Ansatzpunkten gewichen. Dann aber hat auch in der Sippenforschung ein immer stärkeres kulturhistorisches Interesse Raum gewonnen, das gerade in der reichen sozialen Gliederung einer Stadt ein besonders dankbares Betätigungsfeld findet. Aus vielen Einzelforschungen dieser Art, die ihren Ausgangspunkt in der Ahnensuche haben, kann der allgemeinen städtischen Bevölkerungsgeschichte großer Nutzen erwachsen; Voraussetzung sind nur Ernst und Gewissenhaftigkeit im Herangehen an das Quellenmaterial. Dieses ist naturgemäß weit verstreut. Es ist aber naheliegend, daß die Staatsarchive als Sammelpunkt der historischen Überlieferung ihres Sprengels hier vor allem herangezogen werden müssen. So birgt auch das Staatsarchiv in Stettin die mannigfachsten Quellengattungen für die Bevölkerungsgeschichte der pommerschen Städte. Sie stammen teils aus den Archiven der einzelnen Städte oder städtischen Korporationen (z.B. Innungen) und sind auf der rechtlichen Grundlage eines Hinterlegungsvertrages im Staatsarchiv deponiert; teils sind sie in den Registraturen staatlicher Behörden erwachsen und von diesen später an das Staatsarchiv abgegeben worden. Auch Sammlungen zur Geschichte städtischer Geschlechter sind nach dem Tode ihres Verfassers oder Besitzers an das Staatsarchiv gelangt (vgl,. den Aufsatz von Franz Engel).

Am Anfang der städtischen Bevölkerungsgeschichte steht die Bürgeraufnahme, die ihren Niederschlag in Bürgerbüchern1, Bürgeraufnahmeakten und -protokollen, Bürgereidbüchern, Listen über die gezahlten Aufnahmegebühren u.a.m. gefunden hat.

1 Ein Verzeichnis aller in Pommern vorhandenen Bürgerbücher ist geplant und wird in den Balt. Studien veröffentlicht werden. Von nahezu allen pommerschen Städten - es sei denn, sie besitzen wie z.B. Stralsund ein eigenes Stadtarchiv - sind irgendwelche Quellen dieser Art im Staatsarchiv vorhanden. Nur - in den wenigsten Fällen reicht ihre Überlieferung bis ins Mittelalter zurück und in noch weniger Fällen führt sie lückenlos durch die Jahrhunderte. Stettin, dessen im Staatsarchiv befindliche Bürgerbücher von 1422-1854 reichen, und Gollnow, für das wir ebenfalls eine fast lückenlose Folge von Bürgerbüchern und -listen von 1502 bis 1854 haben, stehen vereinzelt da. Nur für wenige Städte beginnt dieses Quellenmaterial des Staatsarchivs schon vor 1600 zu fließen (Usedom 1477, Kammin 1539, Daber 1564, Belgard 1593) und wird auch im 17. Jahrhundert noch nicht umfangreicher (Plathe 1613, Rügenwalde 1672, Treptow a.R. 1672, Wolgast 1676, Körlin 1699). Am Ausgang des 18. und im 19. Jahrhundert können wir dann mit dem Vorhandensein von Bürgeraufnahmeakten, Bürgerrechtsverleihungen, Taxationslisten oder Melderegistern, zu denen jetzt noch die den Staatsbehörden einzureichenden Seelentabellen hinzukommen, für nahezu jede pommersche Stadt rechnen. Ein bedauerlicher Sonderfall ist leider Köslin, dessen archivalische Überlieferung kein einziges Bürgerverzeichnis mehr enthält, da diese Archivalien ausnahmslos in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts vernichtet worden sind. Für das 16. und 17. Jahrhundert sind auch die alten landesherrlichen Archive, das Stettiner Archiv (Rep. 4), das Wolgaster Archiv (Rep. 5), das Schwedische Archiv (Rep. 6) und die Brandenburgisch-preußische Staatskanzlei (Rep. 7) nicht unergiebig. Ersteres enthält z.B. Musterrollen der kriegstüchtigen Männer einer großen Anzahl pommerscher Städte aus der Zeit des 30jährigen Krieges (meist 1634). Zu allen möglichen, vor allem steuerlichen Zwecken wurden Listen sämtlicher Bürger an den Landesherren eingereicht, die sich hin und wieder erhalten haben und heute in ihrem bevölkerungsgeschichtlichen Wert unersetzlich sind. So gibt es z. B. von Bahn eine Einwohnerliste von 1526 (Rep. 5), von Barth 1593 (Rep .4), von Gollnow 1674 (Rep.7), von Altdamm 1701 (Rep. 6), von Lauenburg ein Schoßregister 1587 (Rep.7), von Rügenwalde und von Stargard Kopfsteuerregister 1677 (Rep. 4).

Für die Mediatstädte Preußisch-Pommerns ist auch die meist nur als Quelle für die ländliche Bevölkerung bekannte Blankensee'sche Hufenklassifikation (siehe den Ausatz von Roland Seeberg-Elverfeld) heranzuziehen, welche für 1717 alle Bürger und Einwohner von Bärwalde, Daber, Freienwalde, Labes, Massow, Naugard, Plathe, Pollnow, Regenwalde, Rummelsburg und Wangerin nennt. Aus den Jahren 1800-1804 endlich finden sich in der Registratur der Kriegs- und Domänenkammer (Rep. 12 a Tit. XI Gen. 11) Feuersozietätskataster einer größeren Anzahl pommerscher Städte.

Jahrhunderte hindurch war die Erlangung der Bürgerrechte mit dem Erwerb von Grundeigentum im Stadtbezirk verknüpft. Deshalb sind für unsere Kenntnisse der sozialen Struktur der Städte alle Aufzeichnungen über den bürgerlichen Grundbesitz und besonders die Besitzveränderungen eine Quelle ersten Ranges. Die rechtlichen Formen, die seit frühester Zeit eine schriftliche öffentliche Beurkundung erforderten, kommen uns hier entgegen und die Eintragungen in den Stadt- und Schöffenbüchern geben auch für manche pommersche Stadt schon über die Besitzverhältnisse des späten Mittelalters Aufschluß2. Es sei auf das älteste Stettiner Stadtbuch, ein Bruchstück für die Jahre 1305-13523, verwiesen, an das sich in reicher Folge weitere Stadtbücher und auch spezielle "Verlassungsbücher" anschließen. Ferner die ältesten Stadtbücher von Wollin 1367-1538, Kolberg 1373-1540, Kammin 1539 bis 1740, Gollnow 1564-1613 und das Schöffenbuch von Freienwalde i.P. ca 1320-15674. Der Inhalt der Stadt-und Schöffenbücher ist sehr mannigfaltig; die Verkäufe, Verpfändungen und Vererbungen von bürgerlichem Besitz, die uns bevölkerungsgeschichtlich wegen der Namensnennungen am meisten interessieren, sind nicht die einzigen Eintragungen. Allmählich spezialisierten sich aber diese von der Stadtobrigkeit oder dem Stadtgericht geführten Protokolle. Die Grundstücksveränderungen oder -belastungen wurden nur noch in ein Buch eingetragen, das im 18. Jahrhundert je nach dem besonderen Zweck den Namen Pfandbuch, Obligationsbuch, Ingrossationsbuch, Hypothekenbuch trug.

2 Vgl. P. Pooth, Was mittelalterliche Stadtbücher zu berichten wissen. (Unser Pommerland 20. Jg. (1935) S. 332-334).
3 Gedruckt: M. Wehrmann, Das älteste Stettiner Stadtbuch (1305 bis 1352); (Veröff. Der Hist. Komm. F. Pommerns, Bd. 1, H.3, Stettin (1921).
4 Veröffentlicht von H. Lemcke, Das älteste Schöffenbuch von Freienwalde i. P. (Balt.Stud. A.F. 32 [1882] S.1-72.)
Im 19. Jahrhunder sind aus ihnen die modernen Grundbücher und Kataster hervorgegangen. Die Überlieferung dieser Quellengattung des 18. Und 19. Jahrhunderts im Staatsarchiv ist sehr reichhaltig. Ursprünglich bei den Stadtgerichten geführt, sind sie an deren Nachfolgebehörden, die Amtsgerichte, gelangt und von diesen heute zum großen Teile an das Staatsarchiv abgegeben worden. Beispielhaft ist die Kösliner Überlieferung im Staatsarchiv: sie erstreckt sich lückenlos über fast zwei Jahrhunderte: Pfand- und Hypothekenbuch 1727-1740, Kataster 1753-1757, Obligationsbuch 1756-1792, Ingrossationsbuch 1783-1824, Hypothekenbuch 1824-1875.

Die anderen im Staatsarchiv befindlichen städtischen Hypothekenbücher pp. beginnen ebenfalls meist in der ersten Hälfte oder um die Mitte des 18. Jahrhunderts: z.B. Stolp 1720, Stargard 1724, Jakobshagen 1745, Lauenburg 1747, Pollnow 1753, Greifenberg 1764, Zanow 1769.

Neben den Grundbesitzverhältnissen können auch die städtischen Steuerlisten und Kämmereiregister der bevölkerungsgeschichtlichen Erforschung gute Dienste leisten. Die ziemlich lückenlosen Stettiner Steuerlisten beginnen bereits 1476, regelmäßige Kämmereiregister liegen z.B. von Freienwalde 1695-1865 und von Altdamm 1715-1815 vor. Allerdings ist das Vorkommen von Namen in diesen gering und mindert ihren Wert für spezielle Erforschung der Bürgerfamilien erheblich.

Um so aufschlußreicher gerade für Familien- und Verwandtschaftsbeziehungen sind die seit dem Ende des 17. Jahrhunderts spärlich und seit der Mitte des 18. Jahrhunderts immer zahlreicher erhaltenen Testamente5. Das Staatsarchiv hat größere Bestände nur für wenige Städte, so für Stettin (über 5000 Testamente), Stargard (etwa 2000), Lauenburg (etwa 600) und Dramburg (etwa 800). Doch sind gerade hier in nächster Zeit umfangreiche Abgaben der Amtsgerichte als Nachfolger der früheren Stadtgerichte zu erwarten.

5 Die im Stralsunder Stadtarchiv befindlichen Testamente Stralsunder Bürger seit dem 14. Jahrhundert sind in Pommern einzigartig. Aus Bürgerrechtsverleihungen, Grundbesitzverhältnissen und ähnlichen Quellen ergeben sich Einblicke in sämtliche sozialen Schichten der städtischen Bevölkerung. Daneben eröffnet die berufliche Gliederung noch ein weiteres Feld spezieller Quellen für eine Reihe städtischer Berufsgattungen. Obenan steht der öffentliche Dienst der Stadt, der, wie nicht weiter verwunderlich ist, einen besonders starken schriftlichen Niederschlag gefunden hat: Fast alle Deposita pommerscher Städte im Staatsarchiv enthalten mehr oder minder reichhaltige Bestallungsakten und Konduitenlisten der "Magistratspersonen" seit dem Anfang des 18. Jahrhunderts. In einzelnen Fällen setzt diese Überlieferung auch schon vor 1700 ein, vor allem für Stettin, aber auch für kleinere Städte wie Belgard oder Plathe haben wir Nachrichten über die Anstellung der Bürgermeister, der Ratsherren oder des Stadtsyndikus aus dem 17. Jahrhundert. Seit den Reformen der Stadtverwaltung unter Friedrich Wilhelm I. war der Staat in steigendem Maße an der Einsetzung der leitenden städtischen Beamten beteiligt6, weshalb für das 18. Jahrhundert auch die "Rathäuslichen Sachen" der Registratur der Stettiner Kriegs- und Domänenkammer (Rep. 12 a) manchmal mit Erfolg herangezogen werden können. Dasselbe gilt für die Stralsunder Regierung (Rep. 10) bezüglich Schwedisch-Pommerns. Das Aufsichtsrecht des Staates wurde auch durch die neue städtische Selbstverwaltung der Stein'schen Städtereform nicht aufgehoben. So finden wir z.B. bei der Regierung Stettin (Rep. 65a) Konduitenlisten der Bürgermeister und Magistratsbeamten des Stettiner Regierungsbezirks aus den Jahren 1810-1824. Die Rep. 60 des Staatsarchivs (Oberpräsidium) enthält seit 1818 regelmäßige Berichte über die Wahl der Bürgermeister, Magistrate und Stadtverordneten, deren personengeschichtlicher Wert allerdings nicht allzu groß ist. Über die Lehrer der städtischen Schulen geben nicht allein die städtischen Schulakten Auskunft sondern auch die der Konsistorien und später der Regierungen in Stettin, Köslin und Stralsund. Daneben ist in den städtischen Deposita ebenfalls meist allerlei über die Subalternbeamten, von den Stadtsekretären und Kassenrendanten, den Förstern und Stadtpolizisten bis zu den Flurhütern und Nachwächtern, zu finden (z.B. Stargard: Bestallung der Nachtwächter 1810-1856). Von den modernen Personalakten werden nur die der für die Stadtverwaltung wichtigen Beamten (Bürgermeister, Stadträte, Direktoren städtischer Betriebe, leitende Büro- und Kassenbeamte) und die der Lehrer in den Deposita der Städte im Staatsarchiv aufgehoben 6 Vgl. O. Vanselow, Zur Geschichte der pommerschen Städte unter der Regierung Friedrich Wilhelms I. (Balt. Stud. N. F. 7 [1903] S. 89 ff. und S. 254 ff.). Nicht so günstig ist die Überlieferung für die freien Berufe. Insbesondere fehlen dem Kaufmannsstande spezielle, über die genannten allgemeinen Bürgerverzeichnisse usw. hinausgehende Quellengattungen. Die im Staatsarchiv hinterlegten Archivalien des Kolberger Seglerhauses und der "Kaufmannschaft zu Stettin" (Rep. 38e) sind in bevölkerungsgeschichtlicher Hinsicht unergiebig. Die wichtigen gerichtlichen Schiffahrtsregister des 19. Jahrhunderts haben sich leider in größerer Zahl nur für Stettin erhalten. Auch die Handelskonzessionen für die verschiedensten Handels- und Fabrikationszweige durch Stadtverwaltung und Kriegs- und Domänenkammer (für die kleine Stadt Bublitz werden z.B. 1774 bis 1877 unter dem Titel "Industrielle Unternehmungen" genannt: Lohmühle, Lederfabrik, Maulbeerplantage, Ziegelei, Kalkofen, Töpferofen, Schneidemühle, Wassermühle, Bockwindmühle) bieten personengeschichtlich nur wenig.

Um vieles besser ist die Überlieferung für das städtische Handwerk, das bis 1808 in den Zwangsverbänden der Zünfte organisiert war, welche fast ausnahmslos als freie Innungen bis in die jüngste Vergangenheit fortgeführt worden sind. Das Archivgut dieser Innungen ist in den letzten Jahren durch gemeinsames Vorgehen des Staatsarchivs und der Handwerkskammern gesammelt und verzeichnet worden. Ein beträchtlicher Teil ist als Depositum ins Staatsarchiv gelangt (Rep. 38e), das schon früher einige Innungsarchivalien erworben hatte (z. B. das Meisterbuch 1730-1781 und das Lehrlingsbuch 1736-1850 der Tuchmacher in Kallies [Rep. 40 III Nr. 97/98], welche auch Angaben über Dramburger und Falkenburger Tuchmacher enthalten). Das hinterlegte Innungsschriftgut besitzt einen ganz erheblichen bevölkerungs- und personengeschichtlichen Wert. In Frage kommen hier Mitgliederverzeichnisse, Amtsbücher, Protokolle, Meisterbücher, Gesellen- und Lehrlingsrollen, Geburts- und Lehrbriefe sowie Kassenbücher der Innungssterbekassen. In dieser Vollzähligkeit und dazu noch in lückenloser zeitlicher Geschlossenheit kommen die angeführten bevölkerungsgeschichtlich wichtigen Teile des Innungsschriftgutes allerdings nicht vor. Wir sind aber schon dankbar, wenn sich auch nur eine dieser Quellengattungen in zeitlich begrenzten Bruchstücken erhalten hat. Die Innungssterbekassen sind erst ein Produkt des 19. Jahrhunderts. Dafür beginnen die Protokolle, Amtsbücher sowie Meister-, Gesellen- oder Lehrlingsrollen oft schon erheblich früher und sind z.T. über zwei Jahrhunderte gewissenhaft geführt worden. So befinden sich u.a. im Staatsarchiv Amtsbücher der Drechsler zu Stettin 1633-1903, der Schmiede zu Wollin 1642-1900, der Böttcher zu Stettin 1678-1844, der Schneider zu Stargard 1699-1827, der Schmiede zu Greifenhagen 1699-1930; Protokollbücher der Fleischer zu Stettin 1614 bis 1934, der Bäcker zu Bahn 1630-1690, der Schmiede zu Stettin 1684-1934; Meisterprüfungsprotokolle der Schneider zu Gollnow 1542-1866; Meisterlisten der Kürschner zu Stettin 1589-1934, der Bäcker zu Anklam 1669-1845, der Schuhmacher zu Gollnow 1672-1863, der Schmiede zu Stargard 1676-1834, der Schneider zu Regenwalde 1692-1911, der Müller zu Pyritz 1692-1908, Ein- und Ausschreibebücher der Lehrlinge von den Schuhmachern zu Gollnow 1636-1867, den Schneidern zu Greifenhagen 1702-1931, den Tuchmachern zu Dramburg 1709-1779. Die Eintragungen der Gesellen sind meist mit den Meister- oder Lehrlingsrollen verbunden (z.B. Tischler zu Kammin, Schmiede und Schuhmacher zu Wangerin). Ein besonderer personengeschichtlicher Wert kommt den Geburts- und Lehrbriefen zu, die für das 18. und 19. Jahrhundert in großer Zahl erhalten sind. Auch in den Deposita der Städte findet sich fast regelmäßig ein ausgedehnter Schriftwechsel der Stadtobrigkeit mit den Gewerken. Im deponierten Archiv von Kolberg sind es z. B. über 130 Aktennummern, die sich mit allen städtischen Zünften befassen. Namentliche Listen und Personalangaben der Handwerker sind aber in diesen städtischen Akten durchweg nicht erhalten. Daß es jedoch Ausnahmen gibt, zeigt ein Aktenstück "Annahme von Lehrlingen und Erklärungen von Gesellen 1843/48" im Depositum der Stadt Bublitz.

Über Ärzte und Apotheker findet sich einiges in den "Medicinalia" der Kriegs- und Domänenkammer. Für Ackerbürger, die besonders in den kleinen Landstädten zahlreich sind, haben die schon genannten Grundbücher und ihre Vorläufer besonderen Wert.

Dieser Ausschnitt aus den Quellen der Berufsgliederung würde sich bestimmt an verschiedenen Stellen noch ergänzen und vervollkommen lassen. Er genügt aber, um das entworfene Bild der im Stettiner Staatsarchiv befindlichen bevölkerungsgeschichtlichen Überlieferung der pommerschen Städte auch nach der Seite der sozialen Struktur dieser Städte hin ausreichend zu gestalten7.

7 Von den in Rep. 38b des Staatsarchivs befindlichen Deposita der pommerschen Städte sind die folgenden bevölkerungsgeschichtlich mehr oder minder ergiebig: Bärwalde, Bahn, Belgard, Bublitz, Daber, Falkenburg, Fiddichow, Freienwalde, Gartz a. O., Gollnow, Greifenberg, Kammin, Kolberg, Körlin, Köslin, Lauenburg, Naugard, Plathe, Pölitz, Rügenwalde, Rummelsburg, Schlawe, Stargard, Stettin, Stolp, Treptow a. R., Treptow a.T., Tribsees, Usedom, Wolgast, Zanow.
Bereitgestellt von: Studienstelle Ostdeutsche Genealogie (insbes. Pommern und Pommerellen)
der Forschungsstelle Ostmitteleuropa an der Universität Dortmund


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