Pommersche Bibliotheken, Archive usw.
(für Genealogen und Ortsgeschichtsforscher)
© 8.2000 Klaus-Dieter Kreplin
Monatsblätter der Gesellschaft für pommersche Geschichte
und Altertumskunde
Archivsonderheft
52.Jg.1938 Nr.4
Dieses Heft der "Monatsblätter" gibt eine Übersicht über
die Bestände des ehemaligen pommerschen Provinzialarchivs in Stettin.
Heute sind die erhaltenen Bestände aufgeteilt auf das Vorpommersche
Landesarchiv in Greifswald und die polnischen Staatsarchive (Archiwum panstwowe)
in Stettin und Köslin (mit der Zweigstelle Stolp), ein geringer Teil
den Kreis Lauenburg betreffend befindet sich im AP in Danzig.
Dieser Wiederabdruck kann auch als eine Einführung zur im Druck
befindlichen Veröffentlichung von I. Wartenberg verstanden werden,
die die heutigen Archivbestände zu Pommern in deutschen und
polnischen Archivemn beschreibt.
-
Roland Seeberg-Elverfeldt: Quellen zur ländlichen
Familienforschung im Staatsarchiv Stettin
-
Fritz Morre: Quellen zur Bevölkerungsgeschichte der
pommerschen
Städte im Stettiner Staatsarchiv.
-
Franz Engel: Genealogische
Sammlungen im Staatsarchiv Stettin.
Quellen zur ländlichen Familienforschung im Staatsarchiv
Stettin
Von Roland Seeberg-Elverfeldt, Stettin
(Monatsblätter der Ges.f.pomm.Geschichte und Altertumskunde,
52.Jg.1938 Nr.4, S.91-96)
Über die Qellen zur Erforschung ländlicher Vorfahren im Staatsarchiv
Stettin schreiben, hieße, genau genommen, beinahe die meisten Bestände
des Staatsarchivs einer Würdigung unter dem genannten Gesichtspunkte
unterziehen. Denn die Provinz Pommern war und ist Bauerland; somit
bildet auch so gut wie der gesamte schrifliche Niederschlag in Akten- und
Urkundenform spärlicher oder breiter fließende Quellen zur ländlichen
Sippenforschung.
Es kann nun nicht die Aufgabe nachstehender Zeilen sein, dem geplanten
Archivinventar, das die Bestände des Preußischen Staatsarchivs
Stettin weitesten Kreisen erschließen soll, oder gar der in Gemeinschaftsarbeit
mit der Landesbauernschaft Pommern vorbereiteten ausführlichen Übersicht
über die Qellen des Stettiner Staatsarchivs zur bäuerlichen Hof-
und Sippenforschung vorzugreifen. Die folgenden Ausführungen sollen
vielmehr den Familienforscher, der das Staatsarchiv erstmalig betritt,
mit den wichtigsten Beständen, die für seine Forschungen in Frage
kommen und die er in ähnlicher Weise in den meisten preußischen
und außerpreußischen Staatsarchiven vorfindet, vertraut machen.
Denn es muß hier eindeutig festgestellt werden: ernsthafte Familienforschung
wird in Pommern an den Beständen des Staatsarchivs nicht vorbeigehen
dürfen und sie ist ohne Zuhilfenahme archivalischer Quellen undenkbar.
Die Zeiten sind vorbei, wo sich die Mehrzahl der auf Ahnensuche Befindlichen
mit der Ermittlung der wichtigsten Lebensdaten der Vorfahren aus den Kirchenbüchern
begnügte. Es muß das Bestreben jeder familiengeschichtlichen
Arbeitsgemeinschaft, jedes Sippenverbandes und jedes Einzelforschers sein,
das "Gerippe" der Zahlen und Namen durch Auszüge aus Akten und Urkunden
zu beleben.1
1 Die Art und Weise, wie bei bäuerlicher
Ahnensuche methodisch vorgegangen werden muß, schildert anschaulich
die Arbeit von E.J. Guttzeit, Ländliche Familienforschung
(2. Aufl., Ostpreuß. Heimatverlag, Heiligenbeil Ostpr., 1937). Freilich
werden hier archivalische Quellen nicht berücksichtigt. -
Vgl. auch E. Dobers, Über Methoden und Ergebnisse
lebensgesetzlicher Sippenforschung (Mbll.d.Ges.f.pomm.Gesch.u. Altskde.
49 (1935) S.181 ff) und G. Wentz, Staatsarchiv und Familienforschung
("Sachsen und Anhalt" Bd. 10 [Magdeburg 1934] S. 1 ff.). - Über
"Die ländliche Verfassung in der Provinz Pommern" unterrichtet das
Buch von A. Padberg [Stettin 1861], der auch auf die geschichtliche
Entwicklung der bäuerlichen Verfassung, die Steuern und Abgaben, Arten
der ländlichen Bevölkerung u.a. eingeht.
Es gibt ländliche Berufsschichten, auf die entsprechend der geschichtlichen
Entwicklung der Staat keinen direkten Einfluß gehabt hat - man denke
z.B. an die Hintersassen adliger Güter und der städtischen Eigentumsdörfer.
Hier können die erhaltenen Akten des Staatsarchivs leicht versagen
und man wird stets auf den schriftlichen Nachlaß dieser Gutsherrschaft,
Stadtgemeinden usw. zurückgreifen müssen. Über andere ländliche
Berufs- und Standeskreise, wie z.B. den grundbesitzenden Adel, die Bauern
der ehemaligen Amtsdörfer, Kolonisten, Förster, die Beamten der
ländlichen Verwaltung, Domänenpächter, Geistlichen und Schullehrer,
sind reiche archivalische Quellen vorhanden, die freilich nicht ohne mühselige
Kleinarbeit der Forschung zugänglich gemacht werden können. Es
muß jedoch vorausgeschickt werden, daß selbst beispielsweise
über die Unteranen adliger und städtischer Dörfer
in
den verschiedensten Beständen des Staatsarchivs Nachrichten vorhanden
sind.2
2 Genannt seien außer der noch zu
erwähnenden Hufenklassifikation und der Schwedischen Vermessung der
Feuersozitätskataster der Stadtdörfer des Stettiner Kammerbezirks
a.d.J. 1798 (Repositur [=Abteilung des Staatsarchivs] 12a Tit. 11 Gen.
11), die Listen aller auf adligen Gütern angesetzten Büdnerfamilien
der Kreise Stolp, Rummelsburg, Schlawe, Fürstentum, Belgard u. a.
m. (a.d. J. 1773/76: Rep. 15 Tit. II A 1 Nr. 26).
Die am häufigsten gestellte Frage ist die nach dem Woher und Wohin
unserer Vorfahren. Woher kamen unsere Ahnen, wohin gingen ihre Söhne
und Töchter? Es ist nicht allgemein bekannt, daß in den meisten
Fällen die staatlichen Akten, sofern es sich nicht um reine Personenstandsquellen
handelt, keine Nachricht über den Geburtsort und diegenauen
Lebensdaten der gesuchten Vorfahren ergeben. In der Regel müssen
wir schon zufrieden sein, wenn durch die Nachforschungen der ehemalige
Aufenthaltsort und die frühere Tätigkeit festgestellt werden
können. Das gilt besonders für die Beamten der ländlichen
Verwaltung. Ist hier etwa der ehemalige Truppenteil - bei den Förstern
des 18./19. Jahrhunderts z.B. gewöhnlich das Feldjäger-Regiment
zu Fuß und das reitende Feldjägerkorps3 - angegeben,
so können wir in den meisten Fällen mit Hilfe der im Heeresarchiv
zu Potsdam aufbewahrten Stammrollen der alten Regimenter, oft auch unter
Zurückgreifen auf die Militärkirchenbücher4,
die Geburtsdaten und -orte der gesuchten Ahnen ermitteln. Die Angabe eines
früheren Aufenthaltsortes kann wiederum die Feststellung wichtiger
familiengeschichtlicher Daten (Taufen der Kinder usw.) im Kirchenbuch dieses
Ortes ergeben. Die dort etwa erwähnten auswärtigen Paten sind
vielfach Hinweise auf die Herkunft der Gesuchten. Familienforschung in
Stadt und Land ist Mosaikarbeit, auf fertige Stamm- und Ahnentafeln stößt
der Genealoge in den seltensten Fällen (vgl. den Aufsatz von Engel
über die genealogischen Sammlungen im Staatsarchiv). Unter diesem
Gesichtspunkt muß auch ein jeder, der im Staatsarchiv nach seinen
Ahnen forschen will, genügende Arbeitszeit in Voranschlag bringen.
Oft reichen Stunden aus, ernstere Forschungen werden jedoch Tage und Monate
beanspruchen.
3 Vgl. Die leider sehr unvollständige
Stammrolle bei O. Heym, Geschichte des Kgl. Preuß.
Reitenden Feldjägerkorps von 1740 bis 1919 (Berlin 1926).
4 Vgl. A. v.Lyncker, Die Altpreußische Armee
1714 - 1806 und ihre Militärkirchenbücher (Berlin 1937) und dazu
die Besprechung Balt. Stud. N. F. 39 (1937) S. 458 f.
Es kann, wie schon bemerkt wurde, im Folgenden nur auf die wichtigsten
Aktengruppen zur ländlichen Sippenforschung im Staatsarchiv Stettin,
ihre Bedeutung und Eigenart, hingewiesen werden. Vollständigkeit wird
im Rahmen des kurzen Abrisses nicht beansprucht.
Bei der Beurteilung der Archivalien des Staatsarchivs für sippenkundliche
Zwecke müssen wir zeitliche und landschaftliche Gesichtspunkte
berücksichtigen. Wer Vorfahren, die zur Zeit der pommerschen Herzöge,
also bis 1637, gelebt haben, sucht, muß andere Bestände durcharbeiten
wie derjenigen z.B., dessen Ahnen etwa im späteren Schwedisch-Vorpommern
lebten.
A. Ganz Pommern betreffen die Akten des sog. Herzoglich
Stettiner Archivs (Rep. 4) und des Herzoglich Wolgaster Archivs
(Rep.5),
die zeitlich jedoch über 1637 (Aussterben des Herzoghauses) hinausreichen
und bis ins 19. Jahrhundert gehen. Rep. 4 betrifft vor allem Ostpommern
rechts der Oder, jedoch einschließlich des Amtes Stettin und ist
eine unerschöpfliche Fundgrube für die Sippenforschung. Erwähnt
seien z.B. aus Rep. 4 Pars I der Titel 45 und 77: Lehnsregistraturen, Mutzettel,
Lehnbriefe; Tit. 97 Nr. 944: Vermessungen der Ortschaften Ostpommerns a.d.J.
1668-1680; Tit. 123: Mühlensachen; Pars II: Ämtersachen, Hufenmatrikeln,
Kirchenvisitationen u. a. - Rep. 5 umfaßt im wesentlichen Schwedisch-Vopommern
und von Preußisch-Vorpommern die Ämter Usedom, Pudagla, Treptow/T.,
Klempenow, Stolpe, Torgelow, Ückermünde und Jasenitz; enthält
auch Akten über einige ostpommersche Gebiete, soweit sie entsprechend
den Landesteilungen dem Herzogtum Pommer-Wolgast unterstanden (z.B. Lauenburg).
Nicht unerwähnt seien auch die Rep. 1 und 2 (Geistliche und weltliche
Urkunden auf Pergament und Papier; besonders wertvoll die Kirchen- und
Klösterurkunden5). - Über die Rep. 7 vgl. unten.
5 Vgl. H. Hoogeweg, Die Stifter
und Klöster der Provinz Pommern, 2 Bde. (Stettin 1924-1925).
Die Archivalien aus der Zeit seit dem Aussterben des Herzogshauses bis
zum Anfall von Schwedisch-Neuvorpommern und Rügen an Preußen
(1815) lassen sich auch nach dem preußischen und schwedischen Herrschaftsgebiet
gliedern:
B. Ostpommern und Vorpommern bis zur Peene (1637-1815):
eine unerschöpfliche Quelle zur Ermittlung der Dauer der Ansässigkeit
bäuerlicher Vorfahren sind vor allem die sog., Prästationstabellen6
(besonders in dem Bestande der ehem. Stettiner Domänenkammer, Rep.
12 b Tit. 5). Sie wurden alle sechs Jahre aufgestellt und überliefern
uns sämtliche Einwohner der Amtsdörfer, die Namen der Amtspächter
(Arrendatoren), ländlichen Handwerker, Schulmeister, oft auch der
Geistlichen, und in den beigefügten Mühlentabellen (Listen der
Mahlgäste der kgl. Mühlen) auch die Zahl der Kinder des Hausgesindes
usw. Da sie für die meisten Ämter bis ins frühe 18. Jahrhundert
zurückreichen, sind sie eine besonders wichtige Quelle für die
Erbhofforschung. Die Prästationstabellen werden glücklich ergänzt
durch die Amtsinventare, Amtsrechnungen, Einwohnerverzeichnisse,
die sich an zahlreichen Stellen (z. B. Rep. 12 b Tit. 2; Tit. 12 und 13:
Verzeichnisse der Bauern im Amt Treptow/R. a.d.J. 1659 und 1783; Tit. 22;
Rep. 65 b [Regierung Köslin, Domänenabteilung] befinden. Aus
dem 17. Jahrhundert ist eine Reihe von Hufenmatrikeln7
(z. B. aus den Jahren 1628 [Rep. 4 P.I Tit. 97 Nr. 80; siehe Klempin-ratz
a.a.O. S. 216 ff.], 1674, 1684) vorhanden, die vor allem den Grundbesitz
des Adels zu erfassen hatten und die Unterlagen für die Steuererhebung
boten. Am bekanntesten und familiengeschichtlich bedeutsamsten sind die
Protokolle der sog. Blankenseeschen Hufenklassifikation a.d.J. 1717/198
(Rep. 12 a Tit. 2; Rep. 13 a; Zweitschrift Rep. 38 a 3 [= Hinterpomm. Ritterschaft]
Tit. 9). Sie wird z.Zt. in Zusammenarbeit mit der Landesbauernschaft Pommern
von der Gesellschaft für pommersche Geschichte und Altertumskunde
für den Druck vorbereitet und enthält rund 16 000 Namen der bäuerlichen
Untertanen adliger Güter, der Stadtdörfer und der Amtsdörfer
der Kreise Fürstentum, Kolberg, Bublitz, Kammin, mit genauen Dorfbeschreibungen,
Angaben der Hufenzahl, der Mühlen usw.
6 Vgl. H. Gollub, Amtsrechnungen
und Prästationstabellen [im Staatsarchiv Königsberg] (Altpreuß.
Geschlechterkunde 1927 S. 30-35.) und Wentz S. 17.
7 Vgl. R. Klempin und G. Kratz, Matrikeln
und Verzeichnisse der pommerschen Ritterschaft vom XIV. bis in das XIX
Jhdt. (Berlin 1863).
8 Vgl. über sie P. Schwartz, Die Klassifikation
von 1718/19 [in der Neumark] (abgedr. In "Die Neumark", Jahrbuch des Ver.
F. Gesch. D. Neumark, Heft 3-5, Landsberg a.W. 1926-1928. Enthält
in Heft 4 auch die heute pommerschen Kreise Dramburg und Schivelbein) und
Padberg
S.
307.
Nicht zu vergessen sind auch die zahlreichen Akten über die Kolonisten
Friedrich Wilhelms I. und besonders Friedrichs des Großen9.
Die wichtigsten Unterlagen über die Neusiedler finden wir in Rep.
12 a Tit. 1, 2, 11 und Rep. 12 b Tit. 1, 3-7, 11-1210. Wertvoll
sind für den Sippenforscher auch die Akten, die aus der Tätigkeit
des um das Retablissement Pommerns hochverdienten Franz Balthasar Schönberg
v. Brenckenhoff und des Geh. Finanzrats Schütz erwuchsen. Über
die Kolonien am Madüsee, Lebabruch im Amt Schmolsin, auf Usedom und
um Kammin unterrichtet uns die Rep. 15, die aber auch andere bedeutsame
Kolonistenverzeichnisse enthält.11
9 Vgl. P. Wehrmann, Friedrich
d. Gr. als Kolonisator in Pommern (Progr. d. Bismarck-Gymnasiums zu Pyritz
1897 u. 1898); M. Beheim-Schwarzbach, Hohenzollernsche Colonisationen
(Leipzig 1874) (bes. S. 548, 563 ff., 593 ff.); H. Hesse,
Die Kolonisationstätigkeit des Prinzen Moritz v. Anhalt-Dessau in
Preußen (1747-1754) (Balt. Stud. N. F. 15 [1910] S. 3 ff. und 16
[1912] S. 777 ff., bes. S. 115 ff.).
10 Z. B. Rep. 12 a Tit. 12 Kolonisten im Amt Friedrichswalde (1747
ff.); Rep. 12 b Tit. 12 V. P. Ückermünde: Kolonisten im Amt Königsholland;
Rep. 71 Balster: Kolonisten im Amt Balster 1769-1772.
11 Z.B. Die Anm. 2 erwähnten Kolonisten auf adligen Gütern
Hinterpommerns; Rep. 15 Tit. II A 1 Nr. 27: 180 von Friedrich d. Gr. In
Pommern angesetzte Wollspinnerfamilien (a.d.J. 1768).
Einen reichen Bestand an Inventaren, Hofbriefen, Akten über Hufenstand,
Hufensteuer, Gemeinheitsteilung in den Kapitelsortschaften usw. Enthalten
die Akten des ehem. Domkapitels Kammin (Rep.8), die durch gute Register
erschlossen sind und das 15. bis 19. Jahrhundert umfassen.
Ebenfalls einen engbegrenzten Teil Pommerns und der benachbarten Provinz
Brandenburg betreffen die Akten der ehemaligen Herschaft Schwedt
(Rep.9), die gleichfalls dem 16. bis 19, Jahrhundert entstammen.
C. Das Ehemalige Schwed.-Vorpommern und Rügen(1637-1815
bzw. 1932). Die wichtigste familiengeschichtliche Quelle ist hier zweifellos
die sog. Schwedische Vermessung12 a.d. J. 1692-1702,
die also auch die 1720 preußisch gewordenen Kreise Anklam, Demmin,
Kammin, Naugard, Randow, Ückermünde und Usedom-Wollin größtenteils
umfaßt. In Zusammenarbeit mit der Landesbauernschaft ist sie verzettelt
und zu einem über 16 000 Namen umfassenden Nachschlagewerk verarbeitet
worden (Rep. 44). Sie enthält nicht nur die Namen der Bauern, sondern
auch der Gutsbesitzer, und ist in Verbindung mit den vorzüglich erhaltenen
gleichzeitigen Dorf- und Gutskarten für die Agrargeschichte Vorpommerns
- als ältestes Vermessungswerk Deutschlands überhaupt - von einzigartiger
Bedeutung. - Wenn auch Akten der erwähnten Rep. 5 in die schwedische
Zeit hinüberreichen, so sind am wichtigsten für Schwedisch-Vorpommern:
Rep. 6 (Schwed.Archiv); enthält u.a. in Tit. 16 Kirchenmatrikeln und
Visitationen und in Tit. 36: Kontributionen; Tit. 48: Hufenmatrikeln des
16. Bis 18. Jahrhunderts. Während die Rep. 6 im wesentlichen die Zeit
1637-1720 umfaßt, stammt die Mehrzahl der Akten der Rep.10 (Schwed.
Regierung Stralsund) aus den Jahren 1720-1815, reicht aber auch in
frühere Zeiten hinüber. Hier sind besonders die Nr. 4797 ff.
(Ämtersachen) wichtig. An die Rep. 10 schließt sich zeitlich
an die Rep. 65 c (Akten der 1932 aufgelösten Preußischen
Regierung Stralsund), deren drei Abteilungen (Allgemeines, Kirchen
und Schulen, Domänen und Forsten) für jede Familienforschung
des 19. Jahrhunderts von Bedeutung sein können; man denke nur an die
Akten über die Separationen nach der Bauernbefreiung, über die
Anstellung von Lehrern, Predigern und Förstern usw.
12 Vgl. Über sie vor allem C.Drolshagen,
Die
schwedische Landesaufnahme und Hufenmatrikel von Vorpommern als ältestes
deutsches Kataster (Greifswald 1920). Auch in den übrigen damals schwedischen
Provinzen, wie z.B. in Ingermanland, Bremen, Verden, Estland und Livland
sind schwedische Vermessungen aus dem 17. Jhdt. erhalten (vgl. O. Liiv,
The Aspect of the Estonian Landscape based on the Maps of the Swedish Times
in the Central State Archives [Verhandl. D.Gel.Estn.Ges. Dorpat 30, 1938,
S. 370 ff.]). Von den rund 8000 Landkarten des Staatl. Zentralarchivs in
Dorpat stammen etwa 3800 aus der schwedischen Zeit.
Für Ahnensuche in Vorpommern wird man mit Nutzen außer der erwähnten
Rep. 5 auch die Rep. 7 (Staatskanzlei13), die Akten des
Greifswalder Hofgerichts (Rep.30) und des Bergener Landvogteigerichts (Rep.
30 Anhang) heranziehen. Genealogisch verwertbar sind auch die Akten über
die für Rügen eigentümliche Abgabe, den sog. Bischofsroggen
aus dem 16. bis 19. Jahrhundert (Rep. 41 Nr. 692-792; Nr. 1586-1589; ein
Register schon für die Zeit um 1318 erhalten13a). Die Rep.
10 wird ergänzt durch die Akten der Schwed. Einrichtungskommission
a.d.J. 1767 bis 1771 (Rep. 11 besonders Nr. 217-408: Angelegenheiten der
Ämter Wolgast, Franzburg, Barth, Grimmen, Tribsees, Loitz und Bergen).
13 Akten des von Schweden eingesetzten Staatsrats,
in der preuß. Zeit fortgeführt. Umfaßt im wesentlichen
das brandenburgische Pommern in der Zeit von etwa 1653-1720. Wichtig Tit.
41: Amts- und Domänensachen; Tit. 42: Ämter Lauenburg und Bütow;
Tit. 44: Herrschaft Naugard und Massow.
13a Vgl. Pomm. Urk. Buch Bd. V (Stettin 1905) Nr. 3234.
D. Pommern seit 1815. Für das 19. Jahrhundert muß
der Familienforscher vor allem die Akten der modernen Behörden, die
z.T. schon ins Staatsarchiv gelangt und unter gewissen Einschränkungen
bis zum Jahre 1888 benutzbar sind, durcharbeiten. Mit Erfolg wird man vielfach
die Akten des Oberpräsidiums (Rep. 60), der drei Regierungen
Stettin, Köslin, Stralsund (Rep. 65 a-c), der Landratsämter
(Rep.66), der Domänenrentämter (Rep. 71) und der Amtsgerichte
(Rep.
77) heranziehen. Hier sind familiengeschichtlich besonders bedeutsam die
Grund- und Hypothekenbücher14, Testamente, Separationsrezesse,
Akten über Aus- und Rückwanderer, die Bauernbefreiung u. ä.
Alle diese Quellen, deren Vielfalt hier nur angedeutet werden konnte
und die zumeist erst in langwieriger und ausdauernder Arbeit zu durchforschen
sind, vervollständigen uns das Bild unserer ländlichen Vorfahren,
wie es uns die mündliche Überlieferung, Familienchroniken und
Kirchenbuchdaten mitteilen. Sie helfen auch, aus weiterer Sicht gesehen,
zur Beantwortung der Frage nach der Dichte der einstigen Besiedlung, der
Dauer der Ansässigkeit unserer bäuerlichen Vorfahren in Adels-,
Stadt- und Amtsdörfern, der Gründe des Verlassens der väterlichen
Scholle und der Bedeutung des Einzelnen für die Volksgemeinschaft.
Diese Quellen helfen uns in Pommern aber vor allen Dingen, den Gedanken
von Blut und Boden, des Wertes der väterlichen Scholle und die Kenntnis
von Volkstum, Rasse und Sippenzugehörigkeit in weitesten Kreisen wieder
zu verwurzeln.15
14 Vgl. Über ihren familiengeschichtlichen
Wert auch Wentz S. 12 f.
15 Vgl. auch E. Hölk, Aufgaben und Ziele der
Familienforschung in Ostpommern (Mbll.d.Ges.f. pomm. Gesch. U. Altskde.
50 [1936] S. 196 ff.).
Bereitgestellt von: Studienstelle
Ostdeutsche Genealogie (insbes. Pommern und Pommerellen)
der Forschungsstelle Ostmitteleuropa an der Universität Dortmund
E-mail: arrendator@studienstelleog.de
web-site:http://www.studienstelleog.de
© Klaus-Dieter Kreplin, zum Nordhang 5, D-58313 Herdecke 2000