Pommersche Bibliotheken, Archive usw.
(für Genealogen und Ortsgeschichtsforscher)
© 8.2000 Klaus-Dieter Kreplin

Monatsblätter der Gesellschaft für pommersche Geschichte und Altertumskunde
Archivsonderheft
52.Jg.1938 Nr.4


Dieses Heft der "Monatsblätter" gibt eine Übersicht über die Bestände des ehemaligen pommerschen Provinzialarchivs in Stettin.  Heute sind die erhaltenen Bestände aufgeteilt auf das Vorpommersche Landesarchiv in Greifswald und die polnischen Staatsarchive (Archiwum panstwowe) in Stettin und Köslin (mit der Zweigstelle Stolp), ein geringer Teil den Kreis Lauenburg betreffend befindet sich im AP in Danzig.

Dieser Wiederabdruck kann auch als eine Einführung zur im Druck befindlichen Veröffentlichung von I. Wartenberg verstanden werden, die die heutigen Archivbestände zu Pommern in  deutschen und polnischen Archivemn beschreibt.



Quellen zur ländlichen Familienforschung im Staatsarchiv Stettin
Von Roland Seeberg-Elverfeldt, Stettin
(Monatsblätter der Ges.f.pomm.Geschichte und Altertumskunde, 52.Jg.1938 Nr.4, S.91-96)

Über die Qellen zur Erforschung ländlicher Vorfahren im Staatsarchiv Stettin schreiben, hieße, genau genommen, beinahe die meisten Bestände des Staatsarchivs einer Würdigung unter dem genannten Gesichtspunkte unterziehen. Denn die Provinz Pommern war und ist Bauerland; somit bildet auch so gut wie der gesamte schrifliche Niederschlag in Akten- und Urkundenform spärlicher oder breiter fließende Quellen zur ländlichen Sippenforschung.

Es kann nun nicht die Aufgabe nachstehender Zeilen sein, dem geplanten Archivinventar, das die Bestände des Preußischen Staatsarchivs Stettin weitesten Kreisen erschließen soll, oder gar der in Gemeinschaftsarbeit mit der Landesbauernschaft Pommern vorbereiteten ausführlichen Übersicht über die Qellen des Stettiner Staatsarchivs zur bäuerlichen Hof- und Sippenforschung vorzugreifen. Die folgenden Ausführungen sollen vielmehr den Familienforscher, der das Staatsarchiv erstmalig betritt, mit den wichtigsten Beständen, die für seine Forschungen in Frage kommen und die er in ähnlicher Weise in den meisten preußischen und außerpreußischen Staatsarchiven vorfindet, vertraut machen. Denn es muß hier eindeutig festgestellt werden: ernsthafte Familienforschung wird in Pommern an den Beständen des Staatsarchivs nicht vorbeigehen dürfen und sie ist ohne Zuhilfenahme archivalischer Quellen undenkbar. Die Zeiten sind vorbei, wo sich die Mehrzahl der auf Ahnensuche Befindlichen mit der Ermittlung der wichtigsten Lebensdaten der Vorfahren aus den Kirchenbüchern begnügte. Es muß das Bestreben jeder familiengeschichtlichen Arbeitsgemeinschaft, jedes Sippenverbandes und jedes Einzelforschers sein, das "Gerippe" der Zahlen und Namen durch Auszüge aus Akten und Urkunden zu beleben.1

1 Die Art und Weise, wie bei bäuerlicher Ahnensuche methodisch vorgegangen werden muß, schildert anschaulich die Arbeit von E.J. Guttzeit, Ländliche Familienforschung (2. Aufl., Ostpreuß. Heimatverlag, Heiligenbeil Ostpr., 1937). Freilich werden hier archivalische Quellen nicht berücksichtigt. -
Vgl. auch E. Dobers, Über Methoden und Ergebnisse lebensgesetzlicher Sippenforschung (Mbll.d.Ges.f.pomm.Gesch.u. Altskde. 49 (1935) S.181 ff) und G. Wentz, Staatsarchiv und Familienforschung ("Sachsen und Anhalt" Bd. 10 [Magdeburg 1934] S. 1 ff.). - Über "Die ländliche Verfassung in der Provinz Pommern" unterrichtet das Buch von A. Padberg [Stettin 1861], der auch auf die geschichtliche Entwicklung der bäuerlichen Verfassung, die Steuern und Abgaben, Arten der ländlichen Bevölkerung u.a. eingeht.
Es gibt ländliche Berufsschichten, auf die entsprechend der geschichtlichen Entwicklung der Staat keinen direkten Einfluß gehabt hat - man denke z.B. an die Hintersassen adliger Güter und der städtischen Eigentumsdörfer. Hier können die erhaltenen Akten des Staatsarchivs leicht versagen und man wird stets auf den schriftlichen Nachlaß dieser Gutsherrschaft, Stadtgemeinden usw. zurückgreifen müssen. Über andere ländliche Berufs- und Standeskreise, wie z.B. den grundbesitzenden Adel, die Bauern der ehemaligen Amtsdörfer, Kolonisten, Förster, die Beamten der ländlichen Verwaltung, Domänenpächter, Geistlichen und Schullehrer, sind reiche archivalische Quellen vorhanden, die freilich nicht ohne mühselige Kleinarbeit der Forschung zugänglich gemacht werden können. Es muß jedoch vorausgeschickt werden, daß selbst beispielsweise über die Unteranen adliger und städtischer Dörfer in den verschiedensten Beständen des Staatsarchivs Nachrichten vorhanden sind.2 2 Genannt seien außer der noch zu erwähnenden Hufenklassifikation und der Schwedischen Vermessung der Feuersozitätskataster der Stadtdörfer des Stettiner Kammerbezirks a.d.J. 1798 (Repositur [=Abteilung des Staatsarchivs] 12a Tit. 11 Gen. 11), die Listen aller auf adligen Gütern angesetzten Büdnerfamilien der Kreise Stolp, Rummelsburg, Schlawe, Fürstentum, Belgard u. a. m. (a.d. J. 1773/76: Rep. 15 Tit. II A 1 Nr. 26). Die am häufigsten gestellte Frage ist die nach dem Woher und Wohin unserer Vorfahren. Woher kamen unsere Ahnen, wohin gingen ihre Söhne und Töchter? Es ist nicht allgemein bekannt, daß in den meisten Fällen die staatlichen Akten, sofern es sich nicht um reine Personenstandsquellen handelt, keine Nachricht über den Geburtsort und diegenauen Lebensdaten der gesuchten Vorfahren ergeben. In der Regel müssen wir schon zufrieden sein, wenn durch die Nachforschungen der ehemalige Aufenthaltsort und die frühere Tätigkeit festgestellt werden können. Das gilt besonders für die Beamten der ländlichen Verwaltung. Ist hier etwa der ehemalige Truppenteil - bei den Förstern des 18./19. Jahrhunderts z.B. gewöhnlich das Feldjäger-Regiment zu Fuß und das reitende Feldjägerkorps3 - angegeben, so können wir in den meisten Fällen mit Hilfe der im Heeresarchiv zu Potsdam aufbewahrten Stammrollen der alten Regimenter, oft auch unter Zurückgreifen auf die Militärkirchenbücher4, die Geburtsdaten und -orte der gesuchten Ahnen ermitteln. Die Angabe eines früheren Aufenthaltsortes kann wiederum die Feststellung wichtiger familiengeschichtlicher Daten (Taufen der Kinder usw.) im Kirchenbuch dieses Ortes ergeben. Die dort etwa erwähnten auswärtigen Paten sind vielfach Hinweise auf die Herkunft der Gesuchten. Familienforschung in Stadt und Land ist Mosaikarbeit, auf fertige Stamm- und Ahnentafeln stößt der Genealoge in den seltensten Fällen (vgl. den Aufsatz von Engel über die genealogischen Sammlungen im Staatsarchiv). Unter diesem Gesichtspunkt muß auch ein jeder, der im Staatsarchiv nach seinen Ahnen forschen will, genügende Arbeitszeit in Voranschlag bringen. Oft reichen Stunden aus, ernstere Forschungen werden jedoch Tage und Monate beanspruchen. 3 Vgl. Die leider sehr unvollständige Stammrolle bei O. Heym, Geschichte des Kgl. Preuß. Reitenden Feldjägerkorps von 1740 bis 1919 (Berlin 1926).
4 Vgl. A. v.Lyncker, Die Altpreußische Armee 1714 - 1806 und ihre Militärkirchenbücher (Berlin 1937) und dazu die Besprechung Balt. Stud. N. F. 39 (1937) S. 458 f.
Es kann, wie schon bemerkt wurde, im Folgenden nur auf die wichtigsten Aktengruppen zur ländlichen Sippenforschung im Staatsarchiv Stettin, ihre Bedeutung und Eigenart, hingewiesen werden. Vollständigkeit wird im Rahmen des kurzen Abrisses nicht beansprucht.

Bei der Beurteilung der Archivalien des Staatsarchivs für sippenkundliche Zwecke müssen wir zeitliche und landschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen. Wer Vorfahren, die zur Zeit der pommerschen Herzöge, also bis 1637, gelebt haben, sucht, muß andere Bestände durcharbeiten wie derjenigen z.B., dessen Ahnen etwa im späteren Schwedisch-Vorpommern lebten.

A. Ganz Pommern betreffen die Akten des sog. Herzoglich Stettiner Archivs (Rep. 4) und des Herzoglich Wolgaster Archivs (Rep.5), die zeitlich jedoch über 1637 (Aussterben des Herzoghauses) hinausreichen und bis ins 19. Jahrhundert gehen. Rep. 4 betrifft vor allem Ostpommern rechts der Oder, jedoch einschließlich des Amtes Stettin und ist eine unerschöpfliche Fundgrube für die Sippenforschung. Erwähnt seien z.B. aus Rep. 4 Pars I der Titel 45 und 77: Lehnsregistraturen, Mutzettel, Lehnbriefe; Tit. 97 Nr. 944: Vermessungen der Ortschaften Ostpommerns a.d.J. 1668-1680; Tit. 123: Mühlensachen; Pars II: Ämtersachen, Hufenmatrikeln, Kirchenvisitationen u. a. - Rep. 5 umfaßt im wesentlichen Schwedisch-Vopommern und von Preußisch-Vorpommern die Ämter Usedom, Pudagla, Treptow/T., Klempenow, Stolpe, Torgelow, Ückermünde und Jasenitz; enthält auch Akten über einige ostpommersche Gebiete, soweit sie entsprechend den Landesteilungen dem Herzogtum Pommer-Wolgast unterstanden (z.B. Lauenburg). Nicht unerwähnt seien auch die Rep. 1 und 2 (Geistliche und weltliche Urkunden auf Pergament und Papier; besonders wertvoll die Kirchen- und Klösterurkunden5). - Über die Rep. 7 vgl. unten.

5 Vgl. H. Hoogeweg, Die Stifter und Klöster der Provinz Pommern, 2 Bde. (Stettin 1924-1925). Die Archivalien aus der Zeit seit dem Aussterben des Herzogshauses bis zum Anfall von Schwedisch-Neuvorpommern und Rügen an Preußen (1815) lassen sich auch nach dem preußischen und schwedischen Herrschaftsgebiet gliedern:

B. Ostpommern und Vorpommern bis zur Peene (1637-1815): eine unerschöpfliche Quelle zur Ermittlung der Dauer der Ansässigkeit bäuerlicher Vorfahren sind vor allem die sog., Prästationstabellen6 (besonders in dem Bestande der ehem. Stettiner Domänenkammer, Rep. 12 b Tit. 5). Sie wurden alle sechs Jahre aufgestellt und überliefern uns sämtliche Einwohner der Amtsdörfer, die Namen der Amtspächter (Arrendatoren), ländlichen Handwerker, Schulmeister, oft auch der Geistlichen, und in den beigefügten Mühlentabellen (Listen der Mahlgäste der kgl. Mühlen) auch die Zahl der Kinder des Hausgesindes usw. Da sie für die meisten Ämter bis ins frühe 18. Jahrhundert zurückreichen, sind sie eine besonders wichtige Quelle für die Erbhofforschung. Die Prästationstabellen werden glücklich ergänzt durch die Amtsinventare, Amtsrechnungen, Einwohnerverzeichnisse, die sich an zahlreichen Stellen (z. B. Rep. 12 b Tit. 2; Tit. 12 und 13: Verzeichnisse der Bauern im Amt Treptow/R. a.d.J. 1659 und 1783; Tit. 22; Rep. 65 b [Regierung Köslin, Domänenabteilung] befinden. Aus dem 17. Jahrhundert ist eine Reihe von Hufenmatrikeln7 (z. B. aus den Jahren 1628 [Rep. 4 P.I Tit. 97 Nr. 80; siehe Klempin-ratz a.a.O. S. 216 ff.], 1674, 1684) vorhanden, die vor allem den Grundbesitz des Adels zu erfassen hatten und die Unterlagen für die Steuererhebung boten. Am bekanntesten und familiengeschichtlich bedeutsamsten sind die Protokolle der sog. Blankenseeschen Hufenklassifikation a.d.J. 1717/198 (Rep. 12 a Tit. 2; Rep. 13 a; Zweitschrift Rep. 38 a 3 [= Hinterpomm. Ritterschaft] Tit. 9). Sie wird z.Zt. in Zusammenarbeit mit der Landesbauernschaft Pommern von der Gesellschaft für pommersche Geschichte und Altertumskunde für den Druck vorbereitet und enthält rund 16 000 Namen der bäuerlichen Untertanen adliger Güter, der Stadtdörfer und der Amtsdörfer der Kreise Fürstentum, Kolberg, Bublitz, Kammin, mit genauen Dorfbeschreibungen, Angaben der Hufenzahl, der Mühlen usw.

6 Vgl. H. Gollub, Amtsrechnungen und Prästationstabellen [im Staatsarchiv Königsberg] (Altpreuß. Geschlechterkunde 1927 S. 30-35.) und Wentz S. 17.
7 Vgl. R. Klempin und G. Kratz, Matrikeln und Verzeichnisse der pommerschen Ritterschaft vom XIV. bis in das XIX Jhdt. (Berlin 1863).
8 Vgl. über sie P. Schwartz, Die Klassifikation von 1718/19 [in der Neumark] (abgedr. In "Die Neumark", Jahrbuch des Ver. F. Gesch. D. Neumark, Heft 3-5, Landsberg a.W. 1926-1928. Enthält in Heft 4 auch die heute pommerschen Kreise Dramburg und Schivelbein) und Padberg S. 307.
Nicht zu vergessen sind auch die zahlreichen Akten über die Kolonisten Friedrich Wilhelms I. und besonders Friedrichs des Großen9. Die wichtigsten Unterlagen über die Neusiedler finden wir in Rep. 12 a Tit. 1, 2, 11 und Rep. 12 b Tit. 1, 3-7, 11-1210. Wertvoll sind für den Sippenforscher auch die Akten, die aus der Tätigkeit des um das Retablissement Pommerns hochverdienten Franz Balthasar Schönberg v. Brenckenhoff und des Geh. Finanzrats Schütz erwuchsen. Über die Kolonien am Madüsee, Lebabruch im Amt Schmolsin, auf Usedom und um Kammin unterrichtet uns die Rep. 15, die aber auch andere bedeutsame Kolonistenverzeichnisse enthält.11 9 Vgl. P. Wehrmann, Friedrich d. Gr. als Kolonisator in Pommern (Progr. d. Bismarck-Gymnasiums zu Pyritz 1897 u. 1898); M. Beheim-Schwarzbach, Hohenzollernsche Colonisationen (Leipzig 1874) (bes. S. 548, 563 ff., 593 ff.); H. Hesse, Die Kolonisationstätigkeit des Prinzen Moritz v. Anhalt-Dessau in Preußen (1747-1754) (Balt. Stud. N. F. 15 [1910] S. 3 ff. und 16 [1912] S. 777 ff., bes. S. 115 ff.).
10 Z. B. Rep. 12 a Tit. 12 Kolonisten im Amt Friedrichswalde (1747 ff.); Rep. 12 b Tit. 12 V. P. Ückermünde: Kolonisten im Amt Königsholland; Rep. 71 Balster: Kolonisten im Amt Balster 1769-1772.
11 Z.B. Die Anm. 2 erwähnten Kolonisten auf adligen Gütern Hinterpommerns; Rep. 15 Tit. II A 1 Nr. 27: 180 von Friedrich d. Gr. In Pommern angesetzte Wollspinnerfamilien (a.d.J. 1768).
Einen reichen Bestand an Inventaren, Hofbriefen, Akten über Hufenstand, Hufensteuer, Gemeinheitsteilung in den Kapitelsortschaften usw. Enthalten die Akten des ehem. Domkapitels Kammin (Rep.8), die durch gute Register erschlossen sind und das 15. bis 19. Jahrhundert umfassen.

Ebenfalls einen engbegrenzten Teil Pommerns und der benachbarten Provinz Brandenburg betreffen die Akten der ehemaligen Herschaft Schwedt (Rep.9), die gleichfalls dem 16. bis 19, Jahrhundert entstammen.

C. Das Ehemalige Schwed.-Vorpommern und Rügen(1637-1815 bzw. 1932). Die wichtigste familiengeschichtliche Quelle ist hier zweifellos die sog. Schwedische Vermessung12 a.d. J. 1692-1702, die also auch die 1720 preußisch gewordenen Kreise Anklam, Demmin, Kammin, Naugard, Randow, Ückermünde und Usedom-Wollin größtenteils umfaßt. In Zusammenarbeit mit der Landesbauernschaft ist sie verzettelt und zu einem über 16 000 Namen umfassenden Nachschlagewerk verarbeitet worden (Rep. 44). Sie enthält nicht nur die Namen der Bauern, sondern auch der Gutsbesitzer, und ist in Verbindung mit den vorzüglich erhaltenen gleichzeitigen Dorf- und Gutskarten für die Agrargeschichte Vorpommerns - als ältestes Vermessungswerk Deutschlands überhaupt - von einzigartiger Bedeutung. - Wenn auch Akten der erwähnten Rep. 5 in die schwedische Zeit hinüberreichen, so sind am wichtigsten für Schwedisch-Vorpommern: Rep. 6 (Schwed.Archiv); enthält u.a. in Tit. 16 Kirchenmatrikeln und Visitationen und in Tit. 36: Kontributionen; Tit. 48: Hufenmatrikeln des 16. Bis 18. Jahrhunderts. Während die Rep. 6 im wesentlichen die Zeit 1637-1720 umfaßt, stammt die Mehrzahl der Akten der Rep.10 (Schwed. Regierung Stralsund) aus den Jahren 1720-1815, reicht aber auch in frühere Zeiten hinüber. Hier sind besonders die Nr. 4797 ff. (Ämtersachen) wichtig. An die Rep. 10 schließt sich zeitlich an die Rep. 65 c (Akten der 1932 aufgelösten Preußischen Regierung Stralsund), deren drei Abteilungen (Allgemeines, Kirchen und Schulen, Domänen und Forsten) für jede Familienforschung des 19. Jahrhunderts von Bedeutung sein können; man denke nur an die Akten über die Separationen nach der Bauernbefreiung, über die Anstellung von Lehrern, Predigern und Förstern usw.

12 Vgl. Über sie vor allem C.Drolshagen, Die schwedische Landesaufnahme und Hufenmatrikel von Vorpommern als ältestes deutsches Kataster (Greifswald 1920). Auch in den übrigen damals schwedischen Provinzen, wie z.B. in Ingermanland, Bremen, Verden, Estland und Livland sind schwedische Vermessungen aus dem 17. Jhdt. erhalten (vgl. O. Liiv, The Aspect of the Estonian Landscape based on the Maps of the Swedish Times in the Central State Archives [Verhandl. D.Gel.Estn.Ges. Dorpat 30, 1938, S. 370 ff.]). Von den rund 8000 Landkarten des Staatl. Zentralarchivs in Dorpat stammen etwa 3800 aus der schwedischen Zeit. Für Ahnensuche in Vorpommern wird man mit Nutzen außer der erwähnten Rep. 5 auch die Rep. 7 (Staatskanzlei13), die Akten des Greifswalder Hofgerichts (Rep.30) und des Bergener Landvogteigerichts (Rep. 30 Anhang) heranziehen. Genealogisch verwertbar sind auch die Akten über die für Rügen eigentümliche Abgabe, den sog. Bischofsroggen aus dem 16. bis 19. Jahrhundert (Rep. 41 Nr. 692-792; Nr. 1586-1589; ein Register schon für die Zeit um 1318 erhalten13a). Die Rep. 10 wird ergänzt durch die Akten der Schwed. Einrichtungskommission a.d.J. 1767 bis 1771 (Rep. 11 besonders Nr. 217-408: Angelegenheiten der Ämter Wolgast, Franzburg, Barth, Grimmen, Tribsees, Loitz und Bergen). 13 Akten des von Schweden eingesetzten Staatsrats, in der preuß. Zeit fortgeführt. Umfaßt im wesentlichen das brandenburgische Pommern in der Zeit von etwa 1653-1720. Wichtig Tit. 41: Amts- und Domänensachen; Tit. 42: Ämter Lauenburg und Bütow; Tit. 44: Herrschaft Naugard und Massow.
13a Vgl. Pomm. Urk. Buch Bd. V (Stettin 1905) Nr. 3234.
D. Pommern seit 1815. Für das 19. Jahrhundert muß der Familienforscher vor allem die Akten der modernen Behörden, die z.T. schon ins Staatsarchiv gelangt und unter gewissen Einschränkungen bis zum Jahre 1888 benutzbar sind, durcharbeiten. Mit Erfolg wird man vielfach die Akten des Oberpräsidiums (Rep. 60), der drei Regierungen Stettin, Köslin, Stralsund (Rep. 65 a-c), der Landratsämter (Rep.66), der Domänenrentämter (Rep. 71) und der Amtsgerichte (Rep. 77) heranziehen. Hier sind familiengeschichtlich besonders bedeutsam die Grund- und Hypothekenbücher14, Testamente, Separationsrezesse, Akten über Aus- und Rückwanderer, die Bauernbefreiung u. ä.

Alle diese Quellen, deren Vielfalt hier nur angedeutet werden konnte und die zumeist erst in langwieriger und ausdauernder Arbeit zu durchforschen sind, vervollständigen uns das Bild unserer ländlichen Vorfahren, wie es uns die mündliche Überlieferung, Familienchroniken und Kirchenbuchdaten mitteilen. Sie helfen auch, aus weiterer Sicht gesehen, zur Beantwortung der Frage nach der Dichte der einstigen Besiedlung, der Dauer der Ansässigkeit unserer bäuerlichen Vorfahren in Adels-, Stadt- und Amtsdörfern, der Gründe des Verlassens der väterlichen Scholle und der Bedeutung des Einzelnen für die Volksgemeinschaft. Diese Quellen helfen uns in Pommern aber vor allen Dingen, den Gedanken von Blut und Boden, des Wertes der väterlichen Scholle und die Kenntnis von Volkstum, Rasse und Sippenzugehörigkeit in weitesten Kreisen wieder zu verwurzeln.15

14 Vgl. Über ihren familiengeschichtlichen Wert auch Wentz S. 12 f.
15 Vgl. auch E. Hölk, Aufgaben und Ziele der Familienforschung in Ostpommern (Mbll.d.Ges.f. pomm. Gesch. U. Altskde. 50 [1936] S. 196 ff.).



Bereitgestellt von: Studienstelle Ostdeutsche Genealogie (insbes. Pommern und Pommerellen)
der Forschungsstelle Ostmitteleuropa an der Universität Dortmund


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